Nicht-Einzel-Spieler (NES) – Status prüfen und Antrag bis 22.12.2012 stellen
Sie tragen damit nicht mehr zur Sollstärke ihrer Mannschaft bei, die somit einen weiteren Spieler melden muss.
– Einzige Ausnahmen, wenn der Spieler am Halbserienende in der untersten Herren- oder untersten Damenmannschaft seines Vereins einsatzberechtigt war oder
-in der Mannschaft des Spielers während der gesamten Halbserie mindestens so viele Spieler ununterbrochen Stammspieler dieser Mannschaft waren, wie deren Sollstärke laut Spielsystem beträgt.
Sobald diese Spieler in einer zukünftigen Halbserie zweimal im Einzel eingesetzt werden, sind sie den NES-Status für die nachfolgenden Halbserien wieder los. Gleiches gilt bei einem Vereinswechsel. Näheres finden Sie in den TTVN-AB zur WO des DTTB unter Abschnitt I, Ziffer 8 e.
Die landesweit 427 Spieler, die diesen NES-Status in der Rückrunde der Spielzeit 2012/13 innehaben, können „ hier “ nachgelesen werden. Die Liste beinhaltet zudem „Vereinswechsler“ sowie Spieler, die in der Vergangenheit einen NES-Vermerk erhalten haben, auch wenn sie jetzt nicht mehr spielberechtigt sind. Das Dokument ist nach Vereinsnummern und somit auch nach Kreis- und Bezirksverbänden sortiert.
Antragsfrist um zwei Tage auf den 22.12.2012 verlängert!
Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Spieler Ihres Vereins den NES-Status nur aufgrund eines aus Ihrer Sicht besonderen Härtefalles erhalten hat (z. B. krankheitsbedingt), so können Sie einen Antrag auf Aufhebung des NES-Status bis zum 22.12.2012 an die TTVN-Geschäftsstelle ( info@ttvn.de ) richten.