Samstag, Dezember 21, 2024
Allgemein

SEPA-Lastschriftverfahren

Die derzeitigen Einzugsermächtigungen werden automatisch auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Die Vereine erhalten in Kürze ihr Mandatsreferenznummer.

Welche Auswirkungen hat das auf unsereTischtennisabteilungen?Zum Dezember 2013 stellen wirunsere Lastschrifteinzüge für zukünftige Beitragszahlungen auf das SEPA-Lastschriftverfahren (= Single Euro Payments Area –Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) um.

Für Sie ändert sich dadurch nichts, da dieUmstellung durch uns vorgenommen wird.

Wesentliche Merkmale sind die IBAN (=International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Beide sind bereits auf den Kontoauszügen oder auf neueren Bankkarten zu finden. Bis 2016 müssen bei Zahlungen sowohl die IBAN als auch die BIC angegeben werden. Ab 2016 genügt die Angabe der IB AN. Das SEPA-Lastschriftmandat löst die bisherigen Einzugsermächtigungen ab. Diese Umstellung hat auch für uns Auswirkungen, insbesondere beim Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge, wie wir ihn seit vielen Jahren praktizieren. Bislang wurden die anstehenden Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren vom TTVN eingezogen. An die Stelle dieses Verfahrens tritt zukünftig das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Als rechtliche Grundlagekann dazu von uns die bereits bestehende Einzugsermächtigung herangezogen werden. Die Lastschriften werden unter unserer Gläubiger-Identifikationsnummer sowie der für Sie individuell gültigen Mandatsreferenznummer eingezogen. Beide Nummern werden Ihnen auch im Verwendungszweck der Abbuchung mitgeteilt. Der Einzug der SEPA-Lastschriften wird von Ihrem gewohnten Konto erfolgen, es sind durch Sie keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Schreibe einen Kommentar