Nicht-Einzel-Spieler (NES) – Status prüfen und Antrag bis 20.12.2014 stellen
Einzige Ausnahmen:
· – wenn der Spieler am Halbserienende in der untersten Herren- oder untersten Damenmannschaft seines Vereins einsatzberechtigt war oder
· – in der Mannschaft des Spielers während der gesamten Halbserie mindestens so viele Spieler ununterbrochen Stammspieler dieser Mannschaft waren, wie deren Sollstärke laut Spielsystem beträgt.
NES-Spieler tragen damit nicht mehr zur Sollstärke ihrer Mannschaft bei, die somit einen weiteren Stammspieler melden muss. Sobald ein NES-Spieler in einer zukünftigen Halbserie zweimal im Einzel eingesetzt wird, ist er den NES-Status für die nachfolgenden Halbserien wieder los. Gleiches gilt bei einem Vereinswechsel. Näheres finden Sie in den TTVN-AB zur WO des DTTB unter Abschnitt I, Ziffer 8 e.
Die landesweit 620 Spieler, die diesen NES-Status in der Rückrunde der Spielzeit 2014/15 innehaben, können „ hier “ nachgelesen werden.
Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Spieler Ihres Vereins den NES-Status nur aufgrund eines aus Ihrer Sicht besonderen Härtefalles erhalten hat (z. B. krankheitsbedingt), so können Sie einen Antrag auf Aufhebung des NES-Status bis zum 20.12.2014 an die TTVN-Geschäftsstelle (info@ttvn.de) richten. Das erforderliche Formular "Antrag auf Aufhebung NES-Status" erhalten Sie hier .