Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung: Frist endet am 30. November!
Demnach sind alle Wechselanträge fristgerecht, wenn sie bis zum 30. November 2017 24:00 Uhr in click-TT eingegeben und – ganz wichtig – „gesendet“ wurden. Die Spielberechtigung bleibt für den bisherigen Verein bis zum 31. Dezember 2017 bestehen und wird zum 1. Januar 2018 für den neuen Verein erteilt.
Hinweis für Vereine zum ausschließlichen Wechsel der Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM)
Damit ein Zweitverein fristgerecht zum 30. November einen Wechselantrag der Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) stellen kann, muss der Stammverein zuvor im passwortgeschützten Vereinsbereich von click-TT unter dem Reiter „Spielberechtigungen“ eine SBE für den Spieler beantragt haben. Andernfalls wird dem Zweitverein diese Wechseloption nicht angeboten.
Wichtige Informationen und Hinweise zur Mannschaftsmeldung der Rückrunde 2017/18 erhalten Sie hier. Für Rückfragen steht Ihnen die TTVN-Geschäftsstelle gerne telefonisch unter 0511-981940 oder per E-Mail unter info@ttvn.de zur Verfügung.