Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung – Frist endet am 30.11.2019!
Am 30. November 2019 endet die Frist für das Einreichen der Anträge auf Wechsel einer Spielberechtigung. Demnach sind alle Wechselanträge fristgerecht, wenn Sie bis zum 30. November 2019 23:59 Uhr in click-TT eingegeben und „eingereicht“ wurden.
Die Spielberechtigung bleibt für den bisherigen Verein bis zum 31. Dezember 2019 bestehen und wird zum 1. Januar 2020 für den neuen Verein erteilt.
Hinweis für Vereine zum ausschließlichen Wechsel der Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM)
Damit ein Zweitverein fristgerecht zum 30. November einen Wechselantrag der Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) stellen kann, muss der Stammverein zuvor im passwortgeschützten Vereinsbereich von click-TT unter dem Reiter „Spielberechtigungen“ eine SBE für den Spieler beantragt haben. Andernfalls wird dem Zweitverein diese Wechseloption nicht angeboten.
Quelle: TTVN-Newsletter v. 28.11.2019