Donnerstag, November 21, 2024
Allgemein

Nicht-Einzel-Spieler (NES) – Status prüfen und Antrag bis 20.12.2014 stellen

Einzige Ausnahmen:

·  – wenn der Spieler am Halbserienende in der untersten Herren- oder untersten Damenmannschaft seines Vereins einsatzberechtigt war oder

·in der Mannschaft des Spielers während der gesamten Halbserie mindestens so viele Spieler ununterbrochen Stammspieler dieser Mannschaft waren, wie deren Sollstärke laut Spielsystem beträgt.

NES-Spieler tragen damit nicht mehr zur Sollstärke ihrer Mannschaft bei, die somit einen weiteren Stammspieler melden muss. Sobald ein NES-Spieler in einer zukünftigen Halbserie zweimal im Einzel eingesetzt wird, ist er den NES-Status für die nachfolgenden Halbserien wieder los. Gleiches gilt bei einem Vereinswechsel. Näheres finden Sie in den TTVN-AB zur WO des DTTB unter Abschnitt I, Ziffer 8 e.

Die landesweit 620 Spieler, die diesen NES-Status in der Rückrunde der Spielzeit 2014/15 innehaben, können „ hier “ nachgelesen werden.

Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Spieler Ihres Vereins den NES-Status nur aufgrund eines aus Ihrer Sicht besonderen Härtefalles erhalten hat (z. B. krankheitsbedingt), so können Sie einen Antrag auf Aufhebung des NES-Status bis zum 20.12.2014 an die TTVN-Geschäftsstelle (info@ttvn.de) richten. Das erforderliche Formular "Antrag auf Aufhebung NES-Status" erhalten Sie hier .

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